Urlaubsregelung
#1

Guten Tag,

ich habe folgende Frage zur Urlaubsregelung.

Im Jahr 2022 war ich komplett krank, also vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 und darüber hinaus bis zum 17.05.2023.

Welchen tariflichen Urlaubsanspruch habe ich aus dem Jahr 2022 und dem Jahr 2023?

Jetzt schon mal Danke
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#2

Der Anspruch für 2022 ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass da nur Anspruch auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht. Für 2023 besteht Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis noch bis 31.12.2023 andauert und 5-Tage Woche wären es 30 Tage Urlaub für 2023 und 20 oder 30 Tage für 2022. Soweit Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung bestehen wäre dieser auch zu berücksichtigen.
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