Urlaubsberechnung im Krankenstand
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Bin seit 2019 im Krankenstand und arbeite eine 4 Tagewoche, somit seht mir ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2019 von 24 Tagen zu.
Mein Arbeitgeber teilte mir heute mit, tariflich hätte ich Anspruch auf 24 Tage, da dieser aber zum 31.05.2020 verfallen ist, hätte ich nur noch einen gesetzlichen Anspruch auf 16 Urlaubstage bis zum 31.03.2021. 
Ist dieses korrekt?
Ich bin im Öffentlichen Dienst mit dem Tarifvertrag Tv-v Versorgungsbetriebe.

Danke für eure Hilfe
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