Ich bin Erzieherin im öffentlichen Dienst und kann zum 1.9.27 in Rente gehen.
Steht mir bis zu diesem Zeitpunkt wirklich nur anteilig Urlaub zu und nicht wie allgemein gültig der volle Jahresurlaub?
Es besteht natürlich Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub (20 Tage). Tariflich ist der Anspruch 23 Tage. (Basis jeweils 5-Tage-Woche und kein Zusatzurlaub.)
Ich gehe zum 1.10 in Rente steht mir noch Weihnachtsgeld zu?
"Ich gehe zum 1.10 in Rente steht mir noch Weihnachtsgeld zu?"
Außer im Anwendungsbereich des BT-K [Besonderer Teil Krankenhäuser] besteht dann kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. (Annahme ist, dass mit der Rente das Arbeitsverhältnis endet Wird trotz Rente mindestens bis zum 2.12 weitergearbeitet besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
"Es besteht natürlich Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub (20 Tage). Tariflich ist der Anspruch 23 Tage. (Basis jeweils 5-Tage-Woche und kein Zusatzurlaub.)"
Auch tariflich liegt der Anspruch bei 21 Tagen.