Wieviel Tage Urlaub erhalte ich bei Rentenbeginn in der zweiten Jahreshälfte?
Welcher Tarifvertrag?
Anhängig vom genauen Rentenbeginn.
Bei 30 Tage Urlaub grundsätzlich so:
Rentenbeginn - Urlaubsanspruch
1.7. - 15 Tage
1.8. - 20 Tage
1.9. - 20 Tage
1.10. - 23 Tage
1.11. - 25 Tage
1.12. - 28 Tage
(1.1.) - 30 Tage
TV-L
Die Frage ist ob hier das Bundesurlaubsgesetz gilt und bei Rentenbeginn in der zw. Jahreshälfte der volle Urlaubsanspruch besteht.
Das BUrlG gilt nur hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruch. Sonst gilt die tarifliche Regelung. Mit dem oben beschriebenen Ergebnis.