Urlaubsanspruch bei Kündigung
#1

Hallo,

ich gehöre zum TvÖD Hessen und habe zum 30.09.2018 gekündigt. Ich habe 30 Tage Urlaub plus 2 Tage wg. GdB im Jahr.
Resturlaub von 2017 habe ich noch 9 Tage. Wieviel stehen mir dann bis zum 30.09.2018 zu?
Personalstelle sagt 31 Tage, 41/12 * 9. Ich bin der Meinung mein Resturlaub und Sonderurlaub fallen nicht unter die Zwölftel Regelung also  dann 33,5 Tage.Wer hat nun Recht?



Danke


Gruß

Paul
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#2

Für den Urlaub aus 2017 ist keine Kürzung vorzunehmen. Für den Urlaub aus 2018 ist entsprechend auf 9/12 zu kürzen.

Welcher Tarifvertrag ist mit TVöD Hessen gemeint? Der TVöD (VKA) oder der TV-H ("TV Öffentlicher Dienst Hessen") Die zwei Tage Zusatzurlaub bei 30-39% festgestellten Grad der Behinderung gibt es vermutlich nur im TV-H.

Mein Ergebnis wären 33 Tage Urlaubsanspruch.
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#3

(25.06.2018, 13:43)Gast schrieb:  Für den Urlaub aus 2017 ist keine Kürzung vorzunehmen. Für den Urlaub aus 2018 ist entsprechend auf 9/12 zu kürzen.

Welcher Tarifvertrag ist mit TVöD Hessen gemeint? Der TVöD (VKA) oder der TV-H ("TV Öffentlicher Dienst Hessen") Die zwei Tage Zusatzurlaub bei 30-39% festgestellten Grad der Behinderung gibt es vermutlich nur im TV-H.

Mein Ergebnis wären 33 Tage Urlaubsanspruch.

Ja...TV-H. Danke, das muss ich dann nocheinmal mit der Personalstelle klären.


Paul
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