Urlaubsanspruch bei Kündigung
#1

Frage: Welcher Quelle kann ich entnehmen, ob die
Urlaubstage bei Anspruch auf SSZ in der Sparkasse bei Austritt langjähriger Mitarbeitenden zum 30.06.2027 mit in die Berechnung einbezogen werden? In 50a TVÖD-BT-S wird auf Paragraph 44 verwiesen. Heisst das, es werden nur 31 Tage herangezogen oder 33 in 2027 für die Berechnung des Urlaubsanspruchs.
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#2

Es wird der Grundurlaub herangezogen. Stichtagsprinzip des SSZ ist der 1.Dezember. Da du zum 1. Dezember nicht bei der Sparkasse beschäftigt bist, gilt für dich der Grundurlaub.
Bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte, dann anteilig von 31 Tage. Aufgerundet 16 Tage.
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