Urlaubsanspruch TV-N MV
#1

Guten Abend Kollegen... 

Ich bin zum 01.10.2013 bei meinem jetzigen AG eingestiegen.  Zum 01.01.2016 wurden wir in ein Kreisunternehmen umgegliedert.  Alle vertragsrelevanten Dinge behielten ihre Gültigkeit.  Damals war es vertraglich so geregelt, daß, wer das 30. Lebensjahr überschritten hat, 30 Tage Urlaub bekommt. Nun haben wir den Fall, daß niemand davon was wissen will und es dazu leider auch keine Beschlüsse mehr gibt. Im Netz finde ich leider nichts zum TV-N MV aus 2013... Hat jemand was, was er mir zum Urlaub zur Verfügung stellen kann? Im Arbeitsvertrag ist leider nur geregelt, "gem. TV-N MV"...  Man will uns systematisch 2 Tage aberkennen. Damals hatten wir einen Personalrat, heute einen Betriebsrat... Leider ist der momentan mit "eigenen Dingen" beschäftigt und arbeitet mehr für das Unternehmen...   Falls jemand schwarz auf weiß zeigen kann, was genau im damaligen Vertrag stand, wären wir sehr dankbar...

Mit kollegialem Gruß...
Zitieren
#2

Hab ich es richtig verstanden, dass der Anspruch im damaligen TV-N MV so geregelt war?

Dann wende Dich an Verdi, die haben den alten Tarifvertrag garantiert noch vorliegen. Am besten sollte jemand dort anfragen, der auch Gewerkschaftsmitglied ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Urlaubsanspruch zusammenhängend TV-N RP
- Urlaubsanspruch bei Rente zum 1.8.
- Urlaubsanspruch Busfahrer


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers