Urlaubsanspruch
#1

Hallo, 

eine Beschäftigte wechselt ab 01.08.25 von einem privaten Verein zum öffentlichen Dienst. Bei ihrem alten Arbeitgeber hat sie einen Anspruch von 27 Tagen je Kalenderjahr bei einer 5 Tage-Woche. Dort sind ihr 16 Tage Urlaub für 2025 gewährt worden. Nun fängt sie bei einer Kommune ebenfalls in einer 5 Tage-Woche an (TVöD gilt). Welchen Urlaubsanspruch hat sie bei der Kommune? Müsste der alte Arbeitgeber ihr noch 4 Tage Urlaub abgelten und die Kommune dann nur 10 Tage Urlaub (somit 30 Tage Urlaub insgesamt für 2025) gewähren?

Vielen Dank im Voraus.
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#2

1. Der alte Arbeitgeber muss den rechtlichen Urlaubsanspruch abgelten (Anspruch 7/12-tel von 27 Tagen); ggf. schriftlich dazu auffordern.
2. Beim neuen Arbeitgeber gibt es 5/12-tel Urlaubsanspruch
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#3

Müsste der alte AG nicht 20 Tage Urlaub gewähren, da der AN länger als 6 Monate dort beschäftigt war (§4 BUrlG)? Der neue AG müsste nach §6 (1) BUrlG dann ja auch nicht 13 Tage gewähren, sondern nur 10 (Jahresanspruch: 30 Tage, 20 Tage durch alten AG, 10 durch neuen AG) oder sehe ich das falsch?
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