29.04.2012, 19:36
Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls bis Ende Mai krank geschrieben. Ab 1. Juni habe ich genehmigten Urlaub und will mit der Familie ins Ausland.
1. Kann ich mich einen Tag vor Ablauf der Krankmeldung zum 1. Urlaubstag gesund melden?
2. Darf der Dienstherr den Urlaub noch streichen?
3. Darf die Krankschreibung durch Urlaub unterbrochen werden, wenn es zur Wiedererlangung der Gesundheit dient?
Vielen Dank für eure Antworten.
Lieben Gruß
Gast
ich bin zur Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls bis Ende Mai krank geschrieben. Ab 1. Juni habe ich genehmigten Urlaub und will mit der Familie ins Ausland.
1. Kann ich mich einen Tag vor Ablauf der Krankmeldung zum 1. Urlaubstag gesund melden?
2. Darf der Dienstherr den Urlaub noch streichen?
3. Darf die Krankschreibung durch Urlaub unterbrochen werden, wenn es zur Wiedererlangung der Gesundheit dient?
Vielen Dank für eure Antworten.
Lieben Gruß
Gast