Urlaub unmittelbar nach einer Krankschreibung
#1

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls bis Ende Mai krank geschrieben. Ab 1. Juni habe ich genehmigten Urlaub und will mit der Familie ins Ausland.

1. Kann ich mich einen Tag vor Ablauf der Krankmeldung zum 1. Urlaubstag gesund melden?
2. Darf der Dienstherr den Urlaub noch streichen?
3. Darf die Krankschreibung durch Urlaub unterbrochen werden, wenn es zur Wiedererlangung der Gesundheit dient?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieben Gruß
Gast
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#2

Zu den Fragen 1 und 3 kann ich nichts sagen, aber zu Frage 2 würde ich sagen, dass das grundsätzlich möglich ist: Aus dringenden dienstlichen Gründen kann der Dienstherr meines Wissens immer die Genehmigung eines Urlaubs rückgängig machen, und da wegen der Krankschreibung sicher nicht alles vor dem Urlaubsantritt aufgearbeitet werden konnte, könnten also diese dringenden dienstlichen Gründe geltend gemacht werden und dem Urlaub entgegenstehen. Ob der Dienstherr davon allerdings Gebrauch macht, dürfte von der Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls, der Art und dem Umfange der Vertretungsregelung sowie der Lageeinschätzung des Dienstherrn abhängen. Außerdem müsste er meines Wissens die Kosten für den bereits gebuchten Urlaub erstatten.
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#3

(29.04.2012, 19:36)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls bis Ende Mai krank geschrieben. Ab 1. Juni habe ich genehmigten Urlaub und will mit der Familie ins Ausland.

1. Kann ich mich einen Tag vor Ablauf der Krankmeldung zum 1. Urlaubstag gesund melden?
2. Darf der Dienstherr den Urlaub noch streichen?
3. Darf die Krankschreibung durch Urlaub unterbrochen werden, wenn es zur Wiedererlangung der Gesundheit dient?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieben Gruß
Gast

Zu 1) Wenn Du denn gesund bist, kannst Du Dich ja auch gesund melden. Es ist nur die Frage, ob der Dienstherr es anzweifelt. Dann könnte eine ärztliche Bestätigung oder eine Untersuchung gefordert werden.
Zu 2) Im äußersten Notfall würde ich sagen. Denn der Urlaub ist ja schon genehmigt.
Zu 3) Sehe ich überhaupt keinen Zusammenhang. Entweder ist man krank oder gesund. Nur wenn man gesund ist, kann man auch Urlaub beantragen. Hier stellt sich eher die Frage, ob die Reise der Genesung schadet. Wenn dieses der Fall ist, dann darf die Reise auch nicht angetreten werden.

So sehe ich es

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#4

Vielen Dank für eure Antworten.

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