Urlaub bei elterngeldunschädlicher Teilzeit
#1

Hallo

Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und möchte gerne ab Mai in die elterngeldunschädliche Teilzeit gehen. Die Elternzeit geht bis Mitte November und ich habe noch 15 Tage Resturlaub.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich, wenn ich in elterngeldunschädlicher Teilzeit wieder komme, meinen Resturlaub bis Ende 2026 nehmen muss. Das Elterngeldgesetz sagt, dass der Urlaub bis Ende 2027 genommen werden kann.
Was ist denn richtig?

Vielen Dank im Vorfeld.
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#2

Da in dem Fall einer elterngeldunschädliche Teilzeit ganz normal Urlaub genommen werden kann, wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Sonderregelung des § 17 (2) BEEG nicht greift. Der Urlaub also normal im Urlaubjahr genommen werden muss.
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