Unzulässige Fragen im Bürgerentscheid ?
#1

Die Stadt Hof in Bayern will es am 27.09.09 wissen: Die Bürger sollen neben den 2 Kreuzen der Bundestagswahl noch über 3 Bürgerentscheide (1 Bürgerbegehren, 2 Ratsbegehren) abstimmen.

Nachdem eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren erwirkt hat, hat der Stadtrat schnell noch zwei Ratsbegehren angehängt. Die Fragestellungen der Ratsbegehren haben es in sich, sorgen für massive Beschwerden über "bewusste Verwirrung der Wähler", "primitive Wahlmanipulation" und "Betrug".

Und dies zurecht, hier sind die Fragen im Worlaut:

Frage 1 (Ratsbegehren 1): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt mit einer Neugestaltung der Freiflächen und dem weithin Beachtung findenden Konzepts des "Hofer Himmels" schrittweise aufgewertet wird und damit das Oberzentrum Hof insgesamt gestärkt und ein Alleinstellungsmerkmal für Jahrzehnte geschaffen wird ? Ja / Nein

Frage 2 (Bürgerbegehren): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt aufgewertet wird ohne dass ein Dach wie der zur Zeit geplante "Hofer Himmel" errichtet wird ? Ja / Nein

Frage 3 (Ratsbegehren 2): Stichfrage: Werden die beim Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten ? Bürgerentscheid 1 / Bürgerentscheid 2


Man macht den Bürgerentscheid hier zu einer Farce. Hier werden Fragestellung, Begründungen und Bewertungen vermengt; ferner soll der Wähler mit den 2 komplizierten Ratsbegehren verwirrt werden. Bleibt zu hoffen, dass die Bürgerinitiative mit ihrer Beschwerde bei der Regierung in Oberfranken oder beim Verwaltungsgericht Recht bekommt !

Links:
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1782&showNews=498859
http://www.frankenpost.de/nachrichten/ho...90,1069976
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#2

Auch die Nummern der Frage auf dem Stimmzettel erscheinen mir höchst fragwürdig. Wenn das Bürgerbegehren zuerst da war, dann muss dieses doch als erste Frage mit der Nummer 1 auf dem Stimmzettel erscheinen. Wenn dann noch Ratsbegehren angehängt werden, so müssen diese m.E. fortlaufend nummeriert werden.

So hat man das Bürgerbegehren in dem Bürgerentscheid von zwei Ratsbegehren eingeschlossen.
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#3

was ist denn daraus geworden?
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