Hallo, ich bin Diplom Sozialpädagogin und übernehme die Leitung einer Elterninitiative. In meinem Vertrag steht, dass ich nach TvöD-B (VKA) und nicht nach TvöD SuE bezahlt werde. Worin außer finanziell unterscheidet sich die Eingruppierung? Danke für eine Rückmeldung
Die Regelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst finden sich sowohl im TVöD-V als auch im TVöD-B. Als solches ist das erstmal irrelevant. Es kann minimale Unterschiede iin Bereichen bedeuten, wo der BT-B besondere Regelungen hat.
Allerdings kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag und die Tätigkeit an, ob dies irgendeinen Unterschied macht.