Unterhaltsvorschuss?
#1

Guten tag

ich mach es kurz und knapp.
Die Mutter meines Sohnes (3) hat sich von mir getrennt.
Wir sind aber soweit übereingekommen das wir es so machen das der kleine 2 Wochen im Monat bei ihr ist und 2 Wochen bei mir. Wenn wir merken sollten, dass er damit nicht klarkommt, finden wir schon ne andere Lösung. Kindergarten, etc. geht er logischerweise weiterhin.

Bin ich jetzt unterhaltsverpflichtet? Ein Bekannter meinte nein, da ich meinen Kleinen für die Hälfte des Monats ja mietfreies wohnen, essen und trinken, na halt eben alles was dazu gehört zur Verfügung stelle. Wir teilen uns dann ja praktisch die Ausgaben für ihn im Monat.

Wollte mal fragen, ob das so stimmt.
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#2

Solche Fragen solltest Du einem Anwalt stellen,
der kennt sich da am besten aus.

Freundliche Grüße!
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#3

Natürlich bist Du Deinem Kind unterhaltspflichtig. Genau so wie die Mutter.
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#4

Ich bin keine Expertin für Unterhaltsrecht, denke aber, dass Maika191 seinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind ausschließlich durch Sachleistungen nachkommen will. Seine Frau dürfte das aber als nicht ausreichend ansehen. Bis zur Klärung der Unterhaltsverpflichtungen für das Kind tritt die Stadt mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung, allerdings nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und nur für maximal 72 Monate.
Sicherlich werden die Sachleistungen auf die Unterhaltsleistungen angerechnet, aber dass dadurch ergänzende Zahlungen ganz entfallen, wage ich zu bezweifeln. Wer bezahlt z.B. Kleidung, Schuhe, Beiträge für Musikschule und Sportverein, Spielzeug, usw. ? Auch die Miete wird für die Mutter nicht günstiger, weil das Kind 2 Wochen im Monat beim Vater schläft.
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#5

Ausschließlich Sachleistungen ja, aus dem einfachen Grund, dass ich sie kenne und ihr nicht vertrauen kann, dass das Unterhaltsgeld auch wirklich demKkleinen zu gute kommt. Soviel weiss ich, dass sie mit den Geld machen kann was sie will, sie ist mir keine Rechenschaft schuldig, was sie mit dem Geld macht.

Kleidung, Spielzeug, Vereinskosten zahl ich alles, kein Problem. Sogar wenn er die 2 Wochen bei ihr ist. Aber ihr Geld geben, ne. Wenn ich muss dann mach ich es, aber ich möcht es erstmal so versuchen.
Und die Miete wird für mich awird uch nicht billiger, wenn der kleine 2 Wochen bei ihr ist.
Klar, sie bekommt jetzt erstmal Hartz 4 weil sie keinen Job hat, aber ich verdiene auch nicht grad die Welle. Ich glaub nicht, dass ich soviel verdiene, dass ich Unterhalt zahlen müsste an sie. Da müsste erstmal das Jugendamt einspringen.
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#6

Das Jugendamt holt sich das Geld aber von Dir wieder. Ist ja nur ein Vorschuß, wie das Wort schon sagt.

Aber das ganze besprichst Du wirklich besser mit Deinem Anwalt oder dem Jugendamt. Ob hier zufällig jemand aus dem Jugendamt unterwegs ist, der die Fragen beantworten könnte, weiß ich nicht.
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#7

Das ist hier alles sehr allgemein. Du gehst am besten zu einem Fachanwalt ( Daten über einkommen etc mitnehmen ) oder zum Jugendamt und lässt dir alles ausrechnen. Da stimmen dann die Angaben auch auf jeden Fall..
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