Umzug einer Bibliothek
#1

Meine Frage: Steht uns als Mitarbeitern einer öffentlichen Bibliothek, die durch einen Umzug erhöhte Trage- und Staubbelastung haben, eine Sonderzahlung zu ?
Tragehilfen wie z.B. Sackkarren wurden nicht zur Verfügung gestellt.
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#2

Regelmäßig wird hier kein Anspruch auf eine Zulage bestehen. Es erfolgt aber auch keine Gehaltskürzung für die Aufgaben nach E1-E2, die es waren.
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