Umwandlungstage
#1

Darf mir die SuE Zulage gekürzt werden, wenn ich die Umwandlungstage wegen Krankheit nicht nehmen konnte?
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#2

Wenn die Umwandlungstage nicht genommen wurden nicht. Aber eine Arbeitsunfähigkeit berührt den Umwandlungstag nicht. Als solches bleibt es beim Umwandlungstag und der entsprechenden Kürzung der Zulage,
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#3

So, wie ich das verstehe, wird die SUE Zulage gekürzt und der Tag verfällt, wenn man krank ist. Folgendes habe ich bei Caritas Dienstgeber gefunden. Ich denke, das ist auf alle Arbeitgeber übertragbar:
"Da Regenerationstage keine Urlaubstage sind, gilt § 9 Bundesurlaubsgesetz (UrlG) nicht. Für Mitarbeitende, die an einem gewährten Regenerationstag arbeitsunfähig erkranken, gilt daher der Grundsatz, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn die Dienstnehmerin auch aus einem anderen Grund nicht gearbeitet hätte. Die Regenerationstage sind daher nicht nachzugewähren...

...in den Fällen, in denen Mitarbeitende an ihrem geltend gemachten und genehmigten Umwandlungstag arbeitsunfähig erkranken. Wie bei den Regenerationstagen gilt hier der Grundsatz, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn der Dienstnehmer auch aus einem anderen Grund nicht gearbeitet hätte. Die SuE-Zulage wird daher aufgrund der erfolgten Arbeitsbefreiung gekürzt."

Also ein echtes Lotterie Spiel... Einfach nicht krank werden .
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