Umwandlungstag / Reha - Maßnahme
#1

Einen schönen guten Tag, 
Ich habe einen genehmigten Umwandlungstag im Mai 2024.
Gerade in diesem Zeitraum fällt mein Reha - Termin. Bei der Beantragung wusste ich noch nicht, ob die Maßnahme überhaupt gewährt wird.
Meine Frage: Ist eine berufliche Rehabilitation, Kostenträger Deutsche Rentenversicherung, gleichzusetzen mit Krankheit?
Hier geht es doch eigentlich um die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit...
Über eine Antwort, die mir Klarheit bringt, würde ich mich sehr freuen. 

Herzlichen Dank...
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#2

"Ist eine berufliche Rehabilitation, Kostenträger Deutsche Rentenversicherung, gleichzusetzen mit Krankheit?"
Gleichzusetzen nicht. Aber auch bei Rehabilitation an einem Umwandlungstag besteht kein weitergehender Anspruch. Der Tag gilt damit als genommen und fertig.
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