Umwandeln in befristetes Arbeitsverhältnis
#1

Eine Beschäftigte ist unbefristet angestellt und befindet sich noch bis Herbst in der Probezeit (ersten 6 Monate). Jetzt will die Dienststelle den Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen (psychischen) Gründen umwandeln (Änderungskündigung) in eine Anstellung befristet für 1 Jahr. Es soll eine Untersuchung durch den Betriebsarzt geben.

Wie ist der Personalrat zu beteiligen (Kündigung und Neueinstellung?), welche Punkte sind zu prüfen... nach LPVG BW.

Wir priorisieren einerseits unbefristete Angestelltenverhältnisse, andererseits müssen wir auch die Kolleginnen und Kollegen, welche den Arbeitsausfall kompensieren müssen berücksichtigen, zumal sich die betreffende Person noch in der Probezeit befindet.

Danke für Ihre Rückmeldungen.
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#2

Was wäre denn als Befristungsgrund genannt?

Als Alternative zur Probezeitkündigung ist es schon das mildere Mittel.
Neueinstellung als Mitbestimmungsvorgang sehe ich nicht wirklich. (Kann mich aber an keine Kommentarmeinung dazu erinnern.) Als solches würde ich die Änderungskündigung als Maßnahme sehen.

Alternative für die Dienststelle sind ja Änderungsvertrag. Als Königsweg für eine faktische Verlängerung der Probezeit gilt eigentlich Probezeitkündigung mit langer Auslaufrist. Aber bei einem Jahr hätte ich auch dort gewisse Bedenken als Dienststelle.

Ich würde zu Frist verstreichen bei der Personalmaßnahme neigen. Ggf. Informationsbedarf, wenn Befristungsgrund nicht plausibel dargestellt.
Als Befristungsgrund stehen vermutlich § 14 (1) Nr. 5 "die Befristung zur Erprobung erfolgt" und Nr. 6. "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen" TzBfG im Raum. Beides beinhaltet rechtliche Risiken. 15 Monate Befristung zur Erprobung ist heikel und braucht gute Sondergründe. Auch Nr. 6 ist nicht wirklich für einen solchen Fall.
Aber das ist nicht primär euer Problem.
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