Hallo zusammen,
unsere Kämmerei arbeitet fleißig an der Umstellung vom kameralen System auf die Doppik. Der Personalrat wurde bislang nicht kontaktiert. Welche Rechte und Pflichten bestehen für beide Seiten bei der Umstellung?
Viele Grüße
Manfred
Die reine Umstellung von Haushaltsstelle auf Konto ist sicherlich nicht zustimmungspflichtig. Anders sieht es aus, wenn z. B. eine KLR eingeführt wird, denn da fließen unter Umständen auch persönliche Daten (Gehaltsabrechnung). Wird ein anderes PC-Programm dafür eingesetzt, muss der PR auch mitreden.
Da auf Grund der vertrauensvollen Zusammenarbeit aber prinzipiell über alles geredet werden sollte, würde ich bei der Dienststelle anfragen, welche Schritte genau vorgenommen werden. Zu begründen ist dies damit, dass man wissen möchte, welche Beteiligungsrechte davon betroffen sind.
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Hallo,
vorweg mein status quo: Finanzleiter einer Kleinen Nds. Stadt, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007, aktuell sind wir beim Jahresabschluss 2009.
Aufbau: 3 Fachbereiche, darunter jew. 2-3 Fachgruppen.
Die Budgetverantwortung entspricht bei uns der Produktverantwortung. Diese wurde auf die Fachgruppenleiter übertragen. Die Übertragung erfolgte schriftlich in einer Fachbereichssitzung, danach schriftlich durch den Haushaltsplan (dort in jedem Produkt namentlich erwähnt).
Allerdings ist es ZWINGEND erforderlich, dass auch die Mitarbeiter geschult werden, die nur indirekt betroffen sind bzw. nicht in den Finanzabteilungen der Kommunen arbeiten. Bei uns hat es hierzu eine zweitägige Grundschulung je Mitarbeiter gegeben.
Wie soll es sonst möglich sein, dass z.B. ein Ingenieur weiß, wie er zu aktivierende Eigenleistungen planen und später auch "buchen" soll. Wie soll ein dezentraler Rechnungsanordner sonst wissen, wie eine Rechnungsabgrenzung funktioniert oder wann die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung oder direkt ein Bilanzkonto betroffen ist? Wie soll ein Mittelplaner sonst wissen, ob eine Maßnahme einen Aufwand oder eine Investition darstellt?
zu den Fragen:
a) Belehrungen gibt es bei uns nicht. Die Zementierung der Verantwortlichkeit ist in den Verwaltungsgrundsätzen geregelt.
b) In unserer Nds. GemHKVO gibt es hier keine konkreten Regelungen. Letztlich ist dies aber intern (Verwaltungsgrundsätze, Budgetierungsrichtlinien) zu regeln.
MfG aus der Lüneburger Heide
Taschentuch
Vielen Dank an Taschentuch (das brauch ich jetzt auch...). Budgetierungsrichtlinien sind wohl durchaus was wert, ich befürchte nur, dass es diese bei uns nicht geben wird. Wäre interessant, zu wissen was so Standard-Regelungsinhalt ist in diesen Budgetierungsrichtlinien. Dass es bei uns interne Verwaltungsgrundsätze gäbe, wüsste ich nicht - ich weiß, das klingt undenkbar aber auch das ist wahr... Führungsgrundsätze gibt es leider auch nicht. Bisher bin ich damit zurecht gekommen, aber bei einem Budget von über 2 Mio. € fühle ich mich ohne kameralistische Kenntnisse gelinde gesagt "etwas unsicher"...
Ich danke daher vielmals für erste grundlegende Infos dazu und wünsche ein schönes Wochenende nach Nds aus Brb !!