Ab sofort soll in unserer Verwaltung eine Attestpflicht am dem 1. Krankheitstag eingeführt werden, wenn dies innerhalt eines Jahres zum sechsten Mal passiert. Aber diese Änderung gilt jetzt rückwirkend. Als Zeitraum wurde Mitte Juli 25 bis Mitte Juli 26 gewertet. Ist das zulässig?
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Eine generelle (für alle Beschäftigten gültige) Regelung erscheint möglich. Diese dürfte als Kollektivregelung jedoch nur mit vorheriger Einbindung des Personalrates in Kraft treten.
Danke für Ihre schnelle Antwort. Ein Personalrat existiert seit einem Jahr nicht, die Wahl fand erst gestern statt. Konnte die Entscheidung in diesem Fall nur von der Geschäftsleitung getroffen werden?
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(Vor 6 Stunden)Gast schrieb: Danke für Ihre schnelle Antwort. Ein Personalrat existiert seit einem Jahr nicht, die Wahl fand erst gestern statt. Konnte die Entscheidung in diesem Fall nur von der Geschäftsleitung getroffen werden?
Dann ist das tatsächlich so möglich. Natürlich gilt trotzdem, dass die Regelung diskriminierungs -und willkürfrei sein muss.
Nochmals danke für Ihre schnelle Antwort.