Umsetzung neue Stelle von EG 9a zu EG 9c
#1

Hallo,

ich bin seit Abschluss meiner Ausbildung (Verw.fach.ang.) seit 09/2001 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt.

Derzeit bin ich in EG 9a Stufe 5 eingruppiert.

Ab 01.04.19 werde ich nach Bewerbung auf eine andere Stelle umgesetzt, die mit EG 9c bewertet ist.

Mein Personalchef teilte mir bisher nur mit, das ich eine Zulage (Differenz 9c zu 9a) erhalte, bis der prüfungsfreie Aufstieg vollzogen werden kann, da ich die erforderlichen 20 Dienstjahre noch nicht voll habe. Dies wäre dann ab 09/2021 möglich.

Nun meine Fragen:

- Ist die Aussage so korrekt, das nur eine Zulage gewährt wird oder habe ich doch Anspruch auf sofortige Höhergruppierung in die EG 9c?

- Szenario 1: ich erhalte weiterhin die EG 9a mit Gewährung der Zulage: Auf welche Differenz habe ich Anspruch? Differenz zu EG 9c Stufe 2, 4 oder 5? Gilt hier dann die Regelung konform zum stufengleichen Aufstieg? Zulage entspricht die Differenz aus EG 9c Stufe 5 zu EG 9a Stufe 5 oder?

- Szenario 2: Sollte ich doch sofort Anspruch auf die EG 9c haben, in welche Stufe komme ich dann? Lt. § 17 Abs. 4 TVöD müsste die Höhergruppierung doch stufengleich erfolgen.

Vielen Dank schön mal im Voraus.
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#2

Soweit in dem Bundesland (siehe Nr. 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung) eine Prüfungspflicht besteht ist die Aussage korrekt.
Die Zulage wäre die Different zu E9c Stufe 5.
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#3

Danke für die schnelle Auskunft.
Bundesland wäre Bayern

Eine Frage ist mir noch eingefallen:
ab 09/2020 erfolgt dann die Eingruppierung in 9c Stufe 5
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#4

In Bayern besteht Prüfungspflicht. Die Zulage gibt es erst ab dem vierten Monaten mit den Tätigkeiten.

Zur ergänzenden Frage:
Soweit es dann noch Stufe 5 in der E9a ist ja. Nicht ganz klar ist wann die Stufenlaufzeit beginnt, weil der Fall nicht ausdrücklich im Tarifvertrag geregelt ist. (Bei bestandener Prüfung würde die Bezahlung auf eine fiktive Höhergruppierung am 1. des vierten Monate nach dauerhaften Übertragung der höherwertigen Aufgaben abzielen.)
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