Ummeldung von Minderjährigen von Amtswegen
#1

Hallo,

kann eine Ummeldung von minderjährigen Kindern von Amtswegen erfolgen ohne die Zustimmung des Vaters?

Zurzeit läuft ein Verfahren beim Familiengericht, wo ich das Wechselmodell beantragt habe. Die Kinder sind aktuell 10 Tage bei mir und 20 Tage bei der Mutter. Kindergarten und Vereinsleben der Kinder finden in meinem Wohnort statt.

Die zuständige Behörde will nun ohne meine Zustimmung den Hauptwohnsitz der Kinder von Amtswegen zur Mutter verlegen.
Ist das rechtens?
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#2

Hallo,
beim festlegen des Hauptwohnsitzes gibt es kein Ermessen der Behörde oder Mitspracherecht des Betroffenen, hier zählt einzig die Tatsache, welche Wohnung vom Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Ummeldung muss ja nicht bedeuten, dass die bisherige Wohnung komplett abgemeldet wird. Werden zwei Wohnungen zum Wohnen genutzt, ist diejenige, die vorwiegend genutzt wird die Hauptwohnung und die andere Wohnung bekommt den Status der Nebenwohnung...
Prinzipiell muss der der andere Sorgeberechtigte dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zustimmen, aber die Richtigkeit des Melderegisters ist hier auch ein nicht unbeachtlicher Fakt, den die Meldebehörde zu beachten hat. Und wenn die Lösung die ist, dass die bisherige Wohnung Nebenwohnung bleibt, weil sie eben auch noch zum Wohnen genutzt wird, ist das doch m.E. eine einvernehmliche Lösung. Zu beachten ist, wer, wie lange eine Wohnung zum Wohnen nutzt...

Alles Gute
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