Umgehen der Mitbestimmung
#1

Hallo,

in unserer Gemeinde möchte man die normalerweise erforderliche Mitbestimmung des Personalrates umgehen, indem einzelne Mitarbeiter gedrängt werden, spezielle Aufgaben freiwillig zu übernehmen. 

Diese sind dazu offenbar auch bereit, warum auch immer. Auch der Personalrat schaut weg.

Ich finde das nicht in Ordnung, denn ich sehe darin eine Art Einfallstor für weitere Tricksereien und "freiwillige" Arbeiten.

Was haltet Ihr davon? Kennt Ihr so etwas?
Zitieren
#2

Hallo,
handelt es sich um dauerhaft übertragene Aufgaben? Wieviel Prozent der Jahresarbeitszeit geht dafür drauf?
Kann ja sein, dass der Personalrat nicht wegschaut, sondern einfach keine rechtliche Grundlage zum Handeln sieht.
Auf jeden Fall würde ich ihn darauf ansprechen.
Zitieren
#3

Es geht um Aufgaben in einem außergewöhnlichen Katastrophenfall, man kann das zeitlich also schwer ausdrücken. Aber wenn der Fall eintreten sollte, wären es ca. 10-30 Stunden Arbeitszeit für den einzelnen Mitarbeiter, der sich "freiwillig" verpflichtet hat. Dazu würde der einzelne auf Privathandy alarmiert, müsste ferner den Privatwagen einsetzen, usw.
Zitieren
#4

Absolut gängige Praxis heutzutage. Es hat ja auch keinerlei Konsequenzen für Dienststellenleitungen, wenn sie gegen die Vorschriften der Personalvertretungsgesetze verstoßen. Ein PR kann zwar späterhin vom Verwaltungsgericht "feststellen" lassen, dass da was rechtswidrig war, nur hilft es letztlich keinem mehr. Auch, dass es sich dabei um "Dienstvergehen" handelt ist alles theoretisches Geblubber, mit dem man nichts anfangen kann. Klasse natürlich auch, wenn man dann noch Kolleginnen/Kollegen hat, die auf ihrer eigenen Schleimspur auszurutschen drohen. Dann ist die Institution Personalrat komplett unnötig und kann sich eigentlich in Wohlgefallen auflösen. Gruß: Radio Eriwahn
Zitieren
#5

Was immer sich für Tätigkeiten hinter diesen speziellen Aufgaben verbergen, sie sind jedenfalls keine außergewöhnlichen Katastrophen, wenn sie mehr oder weniger regelmäßig auftreten. Problematisch ist wohl eher, dass der Zeitpunkt des Beginns erst kurzfristig bekannt wird. Die Katastrophe besteht aber darin, dass die Leitung offensichtlich keinen Plan hat, welcher Personenkreis mit welchen Mitteln die Aufgabe löst. Dazu gehören nötigenfalls auch die Planung / Bezahlung von Rufbereitschaft, Vergabe von Diensthandy und die Erstattung für den Einsatz des Privatwagens. Da ist der Personalrat mit im Boot. Nicht zuletzt muss auch die Personalausstattung angesprochen werden, wenn diese „Spezialaufgaben“ gehäuft auftreten und neben der eigentlichen Arbeit erfüllt werden sollen.

 
Ich hoffe, die ca. 10-30 Stunden Arbeitszeit sind nicht am Stück zu leisten. Da steht das Arbeitszeitgesetz dagegen. Auch „freiwillig“ dürfen nicht mehr als 10 Stunden am Tag geleistet werden. Ansonsten kann man auch der für das Arbeitszeitgesetz zuständigen Aufsichtsbehörde einen Tipp geben. In der Regel ist das Landesamt für Arbeitsschutz / Gesundheit o.ä. zuständig, je nach Bundesland. Eine eventuelle Geldbuße wird gegen den verantwortlichen Leiter, nicht gegen die Dienststelle, verhängt. Das prägt sich besser ein.
 
Zu Antwort #4: Leider hat der Personalrat nicht viele Möglichkeiten, um gegen Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz durch die Dienststellenleitung vorzugehen. Wenn aber der Personalrat solche Verstöße stillschweigend hinnimmt, dann haben alle verloren. Kein Dienststellenleiter mag es, wenn ein Verwaltungsgericht entgegen seinen Ansichten entscheidet und die Dienststelle auch noch die Kosten tragen muss. Noch weniger mag er es, wenn sich die (begründeten und nicht mutwillig herbeigeführten) Verfahren mehren.

Dabei geht es nicht um die Feststellung, ob der Personalrat in der Vergangenheit hätte beteiligt werden müssen, sondern um die zukünftige Beteiligung des Personalrates in ähnlich gearteten Fällen. Schlechte Leiter werden durch Stillhalten nur darin bestärkt, Gesetzesregelungen in ihrem Sinne auszulegen oder gleich zu ignorieren.

Selbst wenn der Personalrat nicht wegen jeder „Kleinigkeit“ das Gericht anrufen möchte, kann er Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze und Tarifrecht nicht einfach tolerieren, sonst sind die Mitglieder im Personalrat fehl am Platz.

Natürlich kann man auch darauf warten, dass der Dienstellenleiter plötzlich erleuchtet und geläutert seinen Führungsstil ändert. Hat vielleicht jemand davon gehört, dass ein solcher Fall schon mal eingetreten ist?

Zitieren
#6

Hallo Barnimer,

vielen Dank für Deine umfassenden Ausführungen, wirklich spitze. K025 

Mir war nicht klar, dass es für den PR so schwer ist, seine Rechte durchzusetzen.

Vielleicht drücke ich in diesem Fall tatsächlich ein Auge zu und mache auch "freiwillig" mit, da es tatsächlich um Arbeiten im Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen Katastrophe geht, die hoffentlich nicht eintritt. 

Allerdings sehe ich schon die Gefahr groß, dass die Chefs diese Lösung als Vorbild für weitere seltene Tätigkeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten nehmen, für die es eigentlich einer Rufbereitschaft bedürfte.

Viele Grüße 

Gst aus Beitrag 1
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- LPVG NW Mitbestimmung interne Meldestelle
- Mitbestimmung § 68 NPersVG - Maßnahme nicht umgesetzt
- Mitbestimmung bei Abmahnung ?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers