Tvöd SuE
#1

Ich arbeite seit 2019 in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, habe nebenbei im selben Betrieb 2022-2025 meine Ausbildung zur Heilerziehungpflegerin absolviert. Ich sollte 12.2025 die Stufe 4 erhalten, allerdings steht in einem Lohnzettel, dass die nächste Einstufung erst 7.2028 stattfinden soll. Ist das rechtens? Die Berufserfahrung hat ja nichts mit der erlernten Tätigkeit zu tun, sondern die Berufserfahrung oder?
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#2

Hat sich zwischendurch die Eingruppierung geändert? Dann beginnt die Stufenlaufzeit neu.
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