Ehemann ist pensionierter Beamter Land NRW Stufe 1. Ehefrau stirbt, verändert sich der Familienzuschlag?
Nein, siehe § 43 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Der Familienzuschlag könnte sich sogar erhöhen, wenn die Ehefrau auch im öffentlichen Dienst war und der Familienzuschlag daher zuvor halbiert war.