Theaterbetriebszulage TVöD-VKA
#1

Ich arbeite an einem öffentlichen Theater in Brandenburg und habe den Arbeitgeber gewechselt und war vorher an einem Theater, wo mir eine Theaterbetriebszulage gezahlt wurde. Der neue Arbeitgeber (Stadt XY) ist der Meinung, dass keine Theaterbetriebszulage gezahlt werden müsse und rechnet stattdessen die Feiertags, Wochenend- und Nachtzuschläge einzeln ab.
Ich arbeite als Techniker zu theatertypischen Arbeitszeiten, bin Vollzeit und unbefristet beschäftigt und habe einen Tarifvertrag nach VKA-V (Verwaltung).
Kann der Arbeitgeber die Theaterbetriebszulage grundsätzlich ablehnen oder müsste er sie eigentlich -anstelle der einzelnen Zuschläge- zahlen?
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#2

Liegen denn die Voraussetzungen für die Theaterbetriebszulage vor? Ich habe gerade den Bezirkstarifvertrag Brandenburg nicht verfügbar, aber die Zulage wird ja nicht allgemein an Theatern bezahlt sondern unter weiteren Voraussetzungen.
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#3

Ich weiss nicht wo ich diese Voraussetzungen finden kann. Die einzige Voraussetzung die ich kenne sind die regelmäßigen unregelmäßigen Arbeitszeiten und diese liegen vor.
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#4

"Ich weiss nicht wo ich diese Voraussetzungen finden kann"
Im Bezirkstarifvertrag für Brandenburg. Soweit dort eine solche Regelung überhaupt besteht.
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