Testnachweis
#1

Hallo zusammen,

in einer Behörde/ NRW wird auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelungen von ungeimpften Mitarbeitern ein täglicher neg. Testnachweis verlangt. Mitarbeiter, die sich weigern einen Testnachweis vorzulegen wird der Zutritt in ihr Büro verweigert. Sie bekommen einen Arbeitsplatz in öffentlich zugänglichen Bereich. Sie können dort ihrer Tätigkeit nicht vollständig nachkommen, weil z. B. das Drucken von Dokumenten nicht möglich ist. Auch Sozialräume wie Küchen dürfen nicht betreten werden.

Welche Möglichkeiten hat der Personalrat die Kollegen zu unterstützen?

Viele Grüße
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#2

Der Personalrat könnte sich einsetzen, dass kostenloste Testmöglichkeiten bestehen und die Kolleginnen und Kollegen beraten die Test auch durchzuführen um andere zu schützen.
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#3

Die Kollegen möchten ihre Testergebnisse nicht offenlegen, weil es keine gesetzliche Grundlage für einen Testnachweis gibt. Es werden keine Selbsttests anerkannt, nur ein Bürgertest. Die Zeit zum Testzentrum, des Tests usw. geht zu Lasten der Kollegen.

Es geht mir um die fehlende rechtliche Grundlage. Darf die Geschäftsführung z. B. ein Hausrecht geltend machen?
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#4

Sie sind bereit sich zu testen, wollen aber nicht sagen ob sie positiv oder negativ getestet sind? Sie wollen dann auch mit positivem Test zur Arbeit?

M.E. kann der PR durchsetzen, dass die Testung Arbeitszeit ist und eventuelle Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind.
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#5

(20.04.2022, 17:11)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

in einer Behörde/ NRW wird auch nach Wegfall der gesetzlichen Regelungen von ungeimpften Mitarbeitern ein täglicher neg. Testnachweis verlangt. Mitarbeiter, die sich weigern einen Testnachweis vorzulegen wird der Zutritt in ihr Büro verweigert. Sie bekommen einen Arbeitsplatz in öffentlich zugänglichen Bereich. Sie können dort ihrer Tätigkeit nicht vollständig nachkommen, weil z. B. das Drucken von Dokumenten nicht möglich ist. Auch Sozialräume wie Küchen dürfen nicht betreten werden.

Welche Möglichkeiten hat der Personalrat die Kollegen zu unterstützen?

Viele Grüße
Impfungen im Haus organisieren wäre eine Möglichkeit.
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#6

(20.04.2022, 17:57)Gast schrieb:  Die Kollegen möchten ihre Testergebnisse nicht offenlegen, weil es keine gesetzliche Grundlage für einen Testnachweis gibt. Es werden keine Selbsttests anerkannt, nur ein Bürgertest. Die Zeit zum Testzentrum, des Tests usw. geht zu Lasten der Kollegen.

Es geht mir um die fehlende rechtliche Grundlage. Darf die Geschäftsführung z. B. ein Hausrecht geltend machen?
Ein Verweis auf die Bürgertestung ist nicht erlaubt.

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und...-asvo.html
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#7

Es geht hier darum, dass der Arbeitgeber keine gesetzliche Grundlage mehr hat 2G oder 3G am Arbeitsplatz aufrecht zu erhalten. Es gibt weder eine rechtliche Grundlage den Impfstatus der einzelnen Mitarbeiter zu erfragen, noch dürfen Testnachweise verlangt werden. Da der Personalrat auch zur Aufgabe hat, die Umsetzung aktueller Rechtsänderungen in der Verwaltung zu prüfen, zielt meine Frage auf entsprechende Möglichkeiten hierzu ab.
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