30.05.2020, 07:26
Hallo zusammen,
meine Frage: gilt im Beschwerderecht für Angestellte im öffentlichen Dienst Bayerns auch die Fristenregelung des Bundes
- Zwischenbericht nach 2 Wochen ab Beschwerdeeingang und
- Beschwerdeantwort nach 4 Wochen ab Beschwerdeeingang
Vielen Dank für Eure Meinungen
der Soldat
meine Frage: gilt im Beschwerderecht für Angestellte im öffentlichen Dienst Bayerns auch die Fristenregelung des Bundes
- Zwischenbericht nach 2 Wochen ab Beschwerdeeingang und
- Beschwerdeantwort nach 4 Wochen ab Beschwerdeeingang
Vielen Dank für Eure Meinungen
der Soldat