Teilzeitkraft im Personalrat
#16

Mein Vorgesetzter würde mir erstmal einen Strick draus drehen, da die Überstunden nicht angeordnet bzw. genehmigt sind. PR Arbeit hin oder her, irgendjemand muss dafür zeichnen.
Es muss doch bei euch in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung geben in der das Thema Überstunden geregelt ist. Bei uns ist das in der DV Gleitzeit mit verankert und die regelt auch ganz klar, wie viele Überstunden der AN haben darf und wie diese Stunden wieder abzubauen sind.

Da es bei Dir offensichtlich ein Sonderfall ist, kann der PR doch eine Anfrage an die Gewerkschaft stellen. Irgend jemand wird doch in eurer Gruppe ein Gewerkschaftsmitglied sein, der soll ein Schreiben an die Rechtsabteilung der Gewerkschaft aufsetzen.

Mein Kommentar zu deiner Frage :
"Die Frage war vielmehr ob mein Arbeitgeber verlangen kann, das ich diese ein ganzes Jahr ansammle um sie dann am Stück zu nehmen."

Dein AG soll eine Mitbestimmungsvorlage nach § 74 LPVG BW 2 (4) erstellen. Darin muss er sich äußern wie es laufen soll.
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