Teilweise Freistellung und Mehrarbeit ?
#1

Ist es möglich , wenn man als Personalrat teilweise freigestellt ist, dass man innerhalb der Personalratstätigkeit anzurechnende "Mehrarbeit" leistet.

meine Dienststelle vertritt die Auffassung, dass für die Tage in der ich als Personalrat an einer anderen Diesntstelle tätig bin, nur 7:48 Stunden anzurechnen sind und nicht die tatsächliche Inanspruchnahme ... auch wenn diese z.B. bei 10 Stunden liegt ...
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#2

Das ist abhängig davon, welche Zeitarbeitsmodelle ihr habt. Prinzipiell gilt die dienstliche Inanspruchnahme.
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#3

Hallo frodo_beutlin

Sämtliche Zeitaufwendungen, die der Personalratstätigkeit geschuldet sind, müssen dem Arbeitszeitkonto (o.ä.) gutgeschrieben werden. Auch eine Mehrleistung! Nur darf diese nicht vergütet werden. Denn du darfst keinen Vorteil aus der PR-Tätigkeit ziehen! Abbummeln: JA, Bezahlt bekommen: NEIN!

MkG Strabahner
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