Teilnahme an Gemeinschaftsverpflegung für Ruhestandsbeamte
#1


Darf ein Ruhestandsbeamter an einer Gemeinschaftsverpflegung weiterhin teilnehmen ? Hierbei besinne ich mich auf die Alimentierung durch den Dienstherrn und meinetwegen eine Einbusse durch frühezeitige gesundheitsbedingte Pensionierung ohne Erreichung des Endbesoldungsgruppe und Enddienstaltersstufe.
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#2

Eine interessante Frage, die Sie da stellen!

Ein aus dem Dienst ausgeschiedener Bediensteter gilt, so hart es auch klingen mag, als "amtsfremde Person" die in der ehemaligen Dienststelle und folglich auch in der dortigen Kantine nichts zu suchen hat. Ausnahmen kann der Behördenleiter zulassen.
Dass eine Pensionierung bzw. Frühpensionierung finanzielle Einbußen verursacht liegt in der Natur der Dinge und betrifft grundsätzlich alle Bevölkerungsschichten.

Gruß
Herbert
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#3

Mmh, hier ist in allen Kantinen von sämtlichen Behörden der Zugang für alle offen. Gerade in meiner Verwaltung sind etliche Rentner z.B., die zum Essen kommen. Ist das woanders nicht so? Meine Kollegen gehen öfter auch zum Gericht zum Essen usw.
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