Teilnahme an Bewerbungsgespräch - Beschluss?
#1

Hallo Zusammen,

der PR kann an Bewerbungsgesprächen teilnehmen, was hier auch praktiziert wird. (ÖD, Kommune).
Auch eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung im Vorfeld ist meistens unkompliziert.
Fragen, die während der Vorstellungsgespräche gestellt werden sollen werden zumeist auf Anfrage mitgeteilt, gelegentlich erst kurz vor den Gesprächen.
Da eine Kollegin aus dem PR  bei der letzten Vorstellungsrunde erst unmittelbar vor den Gesprächen die Fragen bekam, bat sie darum, dass dies inZukunft früher erfolgen könne.
Darauf hin wurde sie vom Dienstherrn zurechtgewiesen, dass er ohne einen Beschluss des PR, dass sie dieses Bewerbungsverfahren begleitet, gar kein Recht hätte dies zu fordern.
Stimmt das? Wenn Ja, wo steht das, bzw. aus welchen §§ könnte ich dies interpretieren?
Vielen Dank.
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#2

Ein Anspruch auf Übermittlung der Fragen im Vorfeld kann ich insgesamt nicht erkennen. Welches Personalvertretungsgesetz?
Gibt es eine Vereinbarung über die Teilnahme von PR-Mitgliedern?
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#3

Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die "Bestenauslese" eingehalten wird und kein Bewerber/in benachteiligt wird. Deshalb ist auch die Übermittlung der Fragen wichtig und notwendig, da der PR prüfen darf, ob die Fragen einige Bewerber/innen möglicherweise benachteiligen, Fragen zur Schwangerschaft, zur Schwerbehinderung pp. sind zum Beispiel unzulässig. Von daher hat der PR einen Anspruch darauf.
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#4

Soweit ich weiß, stimmt es dass, ohne Beschluss des PR eine Begleitung durch ein PR-Mitglied wenn überhaupt nur "freiwillig" erfolgen kann. Entsprechend ist dann natürlich auch die Vorab Bekanntgabe des Fragenkatalogs nur freiwillig. Gibt es aber einen PR Beschluss zur Begleitung des Verfahrens dann müssen auch vorab die Fragen rechtzeitig vorliegen.
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#5

Also der Personalrat entscheidet ja selbst, wer wann zu welchen Gesprächen geht, das entscheidet nicht die Dienststelle. Wenn ein Vertreter des PR an den Gesprächen teilnimmt oder sich nach Fragen pp. erkundigt, gilt dieser als legitimiert. Wenn die Dienststelle ein Problem damit hat, soll sie den Vorsitzenden anrufen. Es bedarf meines Erachtens keinen Beschluss wer an den Gesprächen teilnimmt, lediglich eine Absprache im Gremium. Die Fragen müssen übermittelt werden, da das Auswahlverfahren, die Kriterien und auch die Bewertung hierzu mitbestimmungspflichtig sind, zudem steht dem PR das Recht zu, zu prüfen, ob Fragen im Einzelfall unzulässig sind und auch allen Bewerberinnen und Bewerbern gleich gestellt werden.
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