12.06.2024, 15:40
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Kommune (in Baden-Württemberg) ist es so, dass sich Bewerber ab einer gewissen Entgeltgruppe nach dem Vorstellungsgespräch nochmals einer 2. Runde stellen müssen, dem Gemeinderat.
Dort findet für eine engere Auswahl an Bewerbern eine Art 2. Vorstellungsgespräch statt, bei welchem im Anschluss die Wahl des Kandidaten erfolgt.
Wir als Personalrat sind bei den Vorstellungsgesprächen anwesend. Auf unseren Wunsch hin auch in der Gemeinderatssitzung wenn sich dort Bewerber vorstellen (nicht öffentlicher Teil).
Nach der Vorstellung gehen sowohl die Bewerber, als auch die PR-Mitglieder, aus dem Raum. Die Wahl des Kandidaten per Handzeichen wird durchgeführt.
Ist das so korrekt, dass der Personalrat bei der Wahl den Raum verlassen muss oder dürfen wir anwesend bleiben?
Kann mir hierzu jemand gesetzliche Grundlagen nennen?
Vielen Dank für die Hilfe!
in unserer Kommune (in Baden-Württemberg) ist es so, dass sich Bewerber ab einer gewissen Entgeltgruppe nach dem Vorstellungsgespräch nochmals einer 2. Runde stellen müssen, dem Gemeinderat.
Dort findet für eine engere Auswahl an Bewerbern eine Art 2. Vorstellungsgespräch statt, bei welchem im Anschluss die Wahl des Kandidaten erfolgt.
Wir als Personalrat sind bei den Vorstellungsgesprächen anwesend. Auf unseren Wunsch hin auch in der Gemeinderatssitzung wenn sich dort Bewerber vorstellen (nicht öffentlicher Teil).
Nach der Vorstellung gehen sowohl die Bewerber, als auch die PR-Mitglieder, aus dem Raum. Die Wahl des Kandidaten per Handzeichen wird durchgeführt.
Ist das so korrekt, dass der Personalrat bei der Wahl den Raum verlassen muss oder dürfen wir anwesend bleiben?
Kann mir hierzu jemand gesetzliche Grundlagen nennen?
Vielen Dank für die Hilfe!