19.11.2020, 10:24
Hallo,
bei mir steht ggfs. die Feststellung einer Teildienstfähigkeit im Raum.
Ich bin Beamter im Kommunaldienst in NRW.
Habe schon recherchiert, dass zu dem Teilzeitgehalt (oder der fiktiven Pensionsansprüche) ein Zuschlag nach § 71 LbesG beantragt und gezahlt werden kann.
Dieser Zuschlag soll 10% des Regelgehaltes sein.
Meine Frage ist, ob dieser Zuschlag steuerfrei oder zu versteuern ist.
Ist hier jemand schon in dieser Situation?
Vorab vielen Dank.
bei mir steht ggfs. die Feststellung einer Teildienstfähigkeit im Raum.
Ich bin Beamter im Kommunaldienst in NRW.
Habe schon recherchiert, dass zu dem Teilzeitgehalt (oder der fiktiven Pensionsansprüche) ein Zuschlag nach § 71 LbesG beantragt und gezahlt werden kann.
Dieser Zuschlag soll 10% des Regelgehaltes sein.
Meine Frage ist, ob dieser Zuschlag steuerfrei oder zu versteuern ist.
Ist hier jemand schon in dieser Situation?
Vorab vielen Dank.