Teildienstfähigkeit
#1

Hallo,
bei mir steht ggfs. die Feststellung einer Teildienstfähigkeit im Raum.
Ich bin Beamter im Kommunaldienst in NRW.

Habe schon recherchiert, dass zu dem Teilzeitgehalt (oder der fiktiven Pensionsansprüche) ein Zuschlag nach § 71 LbesG beantragt und gezahlt werden kann.
Dieser Zuschlag soll 10% des Regelgehaltes sein.

Meine Frage ist, ob dieser Zuschlag steuerfrei oder zu versteuern ist.
Ist hier jemand schon in dieser Situation?

Vorab vielen Dank.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Teildienstfähigkeit NRW

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers