Teildienstfähigkeit
#1

Ich bin wegen einer schweren Erkrankung seit 18 Monaten krank geschrieben. Jetzt muss ich zum Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.
Ich fühle mich inzwischen so fit, dass ich mir eine Teildienstfähigkeit vorstellen kann. Habe ich auch nach Feststellung einer Teildienstfähigkeit das Recht auf Wiedereingliederung???
Grüße
Zitieren
#2

"Habe ich auch nach Feststellung einer Teildienstfähigkeit das Recht auf Wiedereingliederung???"
Kommt darauf an was mit "Recht auf Wiedereingliederung" genau gemeint ist und was als Wiedereingliederung erfolgen soll. Daneben kommt es darauf an, was genau zur Teildienstfähigkeit festgestellt wird.
Eine Eingliederung analog Hamburger Modell wäre nicht ungewöhnlich.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst