03.12.2013, 12:19
Ist es zulässig, einen technischen Rechnungsprüfer mit Verwaltungsprüfungen zu betrauen?
Wenn ja, in welchem Umfang ist die Übertragung solcher Tätigkeiten zulässig, ohne Änderung des Arbeitsvertrags?
Die Einstellung des Technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt erfolgte als Diplom-Ingenieur (FH).
Laut Arbeitsvertrag hat der Angestellte jede ihm übertragene Tätigkeit - auch bei einer anderen Dienststelle - zu leisten, die nach Befähigung, Ausbildung und körperlicher Eignung zumutbar ist, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wird.
Seitens des Ingenieurs bestehen Bedenken, dass die fachliche Qualifikation für Verwaltungsprüfungsaufgaben fehlt. Gleichwohl ist der betroffene Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren in der Kommune als Technischer Rechnungsprüfer tätig.
Wenn ja, in welchem Umfang ist die Übertragung solcher Tätigkeiten zulässig, ohne Änderung des Arbeitsvertrags?
Die Einstellung des Technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt erfolgte als Diplom-Ingenieur (FH).
Laut Arbeitsvertrag hat der Angestellte jede ihm übertragene Tätigkeit - auch bei einer anderen Dienststelle - zu leisten, die nach Befähigung, Ausbildung und körperlicher Eignung zumutbar ist, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wird.
Seitens des Ingenieurs bestehen Bedenken, dass die fachliche Qualifikation für Verwaltungsprüfungsaufgaben fehlt. Gleichwohl ist der betroffene Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren in der Kommune als Technischer Rechnungsprüfer tätig.