Technische Rechnungsprüfung
#1

Ist es zulässig, einen technischen Rechnungsprüfer mit Verwaltungsprüfungen zu betrauen?

Wenn ja, in welchem Umfang ist die Übertragung solcher Tätigkeiten zulässig, ohne Änderung des Arbeitsvertrags?

Die Einstellung des Technischen Prüfers im Rechnungsprüfungsamt erfolgte als Diplom-Ingenieur (FH).
Laut Arbeitsvertrag hat der Angestellte jede ihm übertragene Tätigkeit - auch bei einer anderen Dienststelle - zu leisten, die nach Befähigung, Ausbildung und körperlicher Eignung zumutbar ist, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wird.

Seitens des Ingenieurs bestehen Bedenken, dass die fachliche Qualifikation für Verwaltungsprüfungsaufgaben fehlt. Gleichwohl ist der betroffene Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren in der Kommune als Technischer Rechnungsprüfer tätig.
Zitieren
#2

In der Realität ist in einer Verwaltung alles möglich, selbst wenn es nicht möglich ist. Hier haben wir wieder so ein typisches Beispiel für die vollkommene Abwertung der Kontrolle der Steuergelder. Es ist doch nicht so tragisch, ob derjenige diese Aufgabe meistern kann oder nicht. Hauptsache die Planstelle ist besetzt, weil der Gesetzgeber ein Rechnungsprüfungsamt fordert. Eigentlich ist es doch erfreulich, einen Diplom-Ingenieur in der Technischen Prüfung zur Verfügung zu haben. Dabei gehe ich davon aus, dass dieser auch seine Aufgabe als Technischer Prüfer in erforderlicher Qualität erfüllt. Ist das der Fall, dann stinkt so eine Entscheidung gewaltig. Solche irrsinnigen Personalentscheidungen sind besonders bei der Besetzung von Stellen im kommunalen Prüfungswesen nichts Ungewöhnliches. Traurig, aber wahr. Man möchte in den meisten Gebietskörperschaften tatsächlich gar keine ordnungsgemäße Kontrolle der Steuergelder! Wäre das der Fall, gäbe es längst ein vollkommen anders strukturiertes kommunales Prüfungswesen. Eine modernes, wirtschaftliches, hochqualifiziertes und - wenn es sein muss - gefürchtetes Prüfungswesen, also ein Prüfungswesen im Interesse des Gemeinwohls.

Dieses könnte bzw. sollte auf Landesebene wie folgt aussehen: sofortige Auflösung des jeweiligen Landesrechnungshofes, der keine Prüfungsbehörde, sondern nichts weiter als eine politische Behörde (fast alle obersten Leute sind Mitglieder von Parteien - welch ein Hohn bezüglich der angeblichen Unabhängigkeit) und ein sehr teurer Alleinunterhalter ist; Beendigung der schwachsinnigen und höchst unwirtschaftlichen Trennung von örtlicher und überörtlicher Prüfung; Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die zuständig für die Prüfung der Mittel des Landes sowie für die Prüfungen in den Gebietskörperschaften ist; Beseitigung der skandalösen Unterstellung der Rechnungsprüfungsämter unter die Bürgermeister, Landräte bzw. Parlamente; Übernahme aller aus den Prüfungsämtern geeigneten Mitarbeiter in diese Anstalt des öffentlichen Rechts; nur in Ausnahmefällen eine Übernahme von leitenden Mitarbeiter der Landesrechnungshöfe in diese Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rechnungsprüfung 2008
- Bedarf es für die Revision (Rechnungsprüfung) eines eigenen Amtes ?
- Belegeinsicht bei der Rechnungsprüfung

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers