Tariflicher Mehrurlaub
#1

Verfällt der tarifliche Mehrurlaub, wenn der Arbeitnehmer im TVÖD VKA den Urlaub wegen mehrmonatiger Erkrankung bis 31.05. des Folgejahres nicht antreten konnte?
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#2

Ja. Zumindest wenn der Arbeitgeber auf einen möglichen Verfall hingewiesen hat oder die Arbeitsunfähigkeit im gesamten Jahr bestand.
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