Tariferhöhung TVÖD / TV-N
#1

Hallo zusammen,

ist die heutige Tarifforderung des TVÖD von 10,5% auch gültig für den TV-N?

Hintergrund der Frage ist dass in dem TV-N eine Laufzeit bis Ende Dezember 2023 vereinbart worden ist.

Viele Grüße
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#2

Zitat von https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/t...1a4a16012a

Die Tarifrunde im Nahverkehr (TV-N) findet in diesem Jahr zeitgleich zu der Tarifrunde im öD statt. Hier fordern die Beschäftigten vor allem Verbesserungen im Manteltarifvertrag. Obwohl die Tarifrunde TVN eigene Forderungen und Verhandlungen hat, besteht in sechs Bundesländern ein Zusammenhang zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Dort ist die Entgeltentwicklung an die Abschlüsse im öffentlichen Dienst gekoppelt.

Normalerweise werden die Abschlüsse übernommen, wegen der Kündigung der Manteltarifverträge TV-N waren die Arbeitgeber bisher aber überwiegend nicht bereit, die Einigung auch auf den Nahverkehr in den sechs Bundesländern zu übertragen.

Warum TV-N und TV-ÖD zwei getrennte Tarifrunden?

Bei der Tarifrunde im Nahverkehr und der Tarifrunde öD handelt es sich um zwei eigenständige Tarifrunden. Die ver.di-Mitglieder im ÖPNV haben dabei Forderungen an die Arbeitgeber in den Ländern (KAVen) und im Bund (VKA) gerichtet. Die VKA weigert sich beharrlich, in Verhandlungen einzutreten, über die Landesforderungen wird bereits seit Wochen verhandelt. Die Tarifrunde TV-N geht auch nach dem Abschluss des öffentlichen Dienstes weiter. Die Beschäftigten im ÖPNV haben in den vergangenen Wochen bundesweit Druck für einen guten Tarifabschluss gemacht. Jetzt müssen sich die Arbeitgeber bewegen!

Was bedeudet die Koppelung des TV-ÖD in sechs Bundesländern?

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen besteht im TV-N eine Regelung, dass die Entgeltentwicklung an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst gekoppelt ist. Das heißt, die Erhöhung wird für die ÖPNV-Beschäftigten übernommen. Deshalb haben sich die ÖPNV-Beschäftigten in diesen Ländern auch an den Warnstreiks beteiligt. Da die Tarifverträge in den Bundesländern allerdings derzeit noch in einem gekündigten Zustand sind und aktuell verhandelt werden, greift die Koppelung nicht automatisch, sondern muss erneut im Tarifabschluss vereinbart werden.
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde die steuerfreie Corona-Sonderzahlung bereits tariflich vereinbart. In den gekoppelten TV-N-Bundesländern wird diese Sonderzahlung nun in die Verhandlungen einfließen. Wir erwarten, dass diese eins zu eins noch in diesem Jahr umgesetzt wird, auch wenn die Verhandlungen in der Tarifrunde TV-N noch weitergehen!

Wie geht es weiter? (Stand November 22)

Auch wenn sich die VKA jetzt weigert, einen bundesweiten Rahmentarifvertrag zu verhandeln, werden wir in Gespräche zur Verständigung in der Zukunft eintreten. Spätestens 2023 beginnt die nächste gemeinsame Runde im TV-N.
Auch jetzt lassen wir nicht locker und gehen in den Verhandlungen in den Ländern erste Schritte für ein einheitliches Niveau.
Tarifergebnisse konnten bereits erzielt werden in Sachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In allen drei Ländern standen neben den Mantelthemen auch Entgeltverhandlungen an. In allen drei Ländern konnten wir auch Verbesserungen in den bundesweiten Themen erreichen. In Sachsen sind neben deutlichen Entgeltsteigerungen u.a. eine Erhöhung des Urlaubs, der Sonderzahlung, die Anrechnung der Ausbildungszeit bei Übernahme erreicht worden, in Baden-Württemberg die Übernahme des Tarifabschlusses TVöD, Entlastungstage, eine Erhöhung der Sonderzahlung und die teilweise Anrechnung der Ausbildungszeit. In NRW wurde der Tarifabschluss TVöD übernommen. Darüber hinaus ist es u.a. gelungen die Entgeltgruppe 5a abzuschaffen, die neueingestellte Fahrer*innen schlechter gestellt hatte sowie die Sonderzahlung zu erhöhen.

In den Tarifverhandlungen zum TV-N Bayern wurde am 9. November 2020 ein Zwischenergebnis erreicht: Unter Zahlung einer Corona-Prämie werden Mantel- und Entgelttarifvertrag bis zum 31.4.2021 wieder in Kraft gesetzt. Verhandlungen allen anderen Bundesländern stehen in dieser und den nächsten Wochen an.
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#3

Ja und wo findet man die Entgelttabellen?
Ist zwar öffentlich, aber wie immer gut versteckt.
Da ist die BVG in Berlin echt informativer.
Einfach bei Google BVG TV-N eingeben und man kommt sofort auf die Seite, wo man die eEntgelttabelle hat.

Suche ich diese für Sachsen-Anhalt, geht mein Jahresurlaub drauf.
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