Tabellenwechsel Stufen
#1

Hallo,
ich werde bald (vermutlich) den AG wechseln. Derzeit bin ich in TVÖD EG-N (Notfallsanitäter) Stufe 4 eingruppiert. Der neue AG wird mich in TVÖD EG 9a einstellen, allerdings nur in Stufe 3. Aussage war: "bei Neueinstellungen berücksichtigen wir die Stunden dahingehend, dass Sie nicht schlechter gestellt werden als bei Ihrer bisherigen Zuordnung. Durch den Tabellenwechsel ist dies so der Fall".

Ist es korrekt, das ich NICHT in der Stufe 4 eingestellt werde? Ich habe im Netz verschiedene Aussagen dazu gefunden, aber auch eine in welcher durch einen Änderungsvertrag aus 2022 geschrieben steht, das eine Stufengleiche Übernahme auch bei Tabellenwechsel gegeben sein muss.

Vielen Dank im Vorraus!
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#2

Ein tariflicher Anspruch auf Stufe 4 besteht nicht. Hätte auch Stufe 1 werden können. Soweit man einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorliegt bestünde Anspruch auf Stufe 3. Soweit mindestens 6 Jahre förderliche Berufserfahrung wäre Stufe 4 möglich. Aber darüber müsste man verhandeln und ggf. ankündigen für Stufe 3 nicht zu kommen. Im Ergebnis wird man dann ggf. nicht eingestellt oder doch noch Stufe 4 angeboten.
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#3

Hier, ganz unten bei "Tarifpflege" steht was von Stufengleichem Tabellenwechsel:

§§ 16, 17 TVöD Öffentlicher Dienst Stufen

Das gilt dann nicht?
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#4

(11.05.2023, 12:27)Gast schrieb:  Hier, ganz unten bei "Tarifpflege" steht was von Stufengleichem Tabellenwechsel:

§§ 16, 17 TVöD Öffentlicher Dienst Stufen

Das gilt dann nicht?

Das gilt nicht bei Einstellung. Der § 17 TVöD kommt nur im laufenden Arbeitsverhältnis zum tragen. Bei der Frage geht es um Einstellung und damit Stufenzuordnung nach § 16 TVöD.
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