TVV Bauhof
#1

Hallo,

wir überlegen den Eigenbetrieb Wasser, Eigenbetrieb Abwasser und den Baubetriebshof (kein Eigenbetrieb) in den TVV umzustellen. Welche Bedingungen sind hierfür notwendig bzw. kann der Baubetriebshof überhaupt in den TVV übergeleitet werden?
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#2

Wer ist wir? Ihr vertritt den Arbeitgeber?

Soweit man als Arbeitgeber Mitglied im VKA ist muss man die im TVV genannten Bedingungen für die Anwendung des TVV erfüllen. Baubetriebshof geht dann nur, wenn man diese Betriebe zusammenführt und der Baubetriebshof entsprechend klein im vergleich zu den anderen Teilen ist.
Soweit kein bezirklicher Tarifvertrag besteht der etwas anderes regelt müssten die betriebe auch in eine private Rechtsform überführt werden.

Soweit man nicht Mitglied im VKA ist kann man grundsätzlich die Anwendung des TVV in Arbeitsverträgen vereinbaren. In einigen Bundesländern würde dies aber gegen Haushaltsrecht verstoßen wenn es Eigenbetriebe sind bzw. der Baubetriebshof Teil der Gemeine/Landkreis.

Grundsätzlich kann man auch einen Anerkennungstarifvertrag mit den zuständigen Gewerkschaften vereinbaren. Es greifen aber im Kern die gleichen Probleme wie schon geschildert. (Man muss aus VKA ausscheiden oder es als bezirklichen Tarifvertrag ausgestalten. Es ist ggf. haushaltsrechtlich problematisch. Die verantwortlichen Personen des Arbeitgebers müssen aufpassen, dass es nicht als Veruntreuung zu werten ist.)
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