10.11.2025, 13:01
Guten Tag,
normalerweise greift die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall ja erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Bedeutet, erkrankt ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen nach Arbeitsbeginn, erhält er in dieser Zeit von der Krankenkasse Krankengeld.
Im TV-L existiert eine solche Wartezeit nicht. Der AG leistet ab Tag 1 EGFZ im Krankheitsfall.
Wie ist das konkret beim TV-N Niedersachsen? Gibt es eine vierwöchige Wartezeit oder nicht?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen; im TV-N kann ich explizit dazu nichts herauslesen...
MFG
normalerweise greift die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall ja erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Bedeutet, erkrankt ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen nach Arbeitsbeginn, erhält er in dieser Zeit von der Krankenkasse Krankengeld.
Im TV-L existiert eine solche Wartezeit nicht. Der AG leistet ab Tag 1 EGFZ im Krankheitsfall.
Wie ist das konkret beim TV-N Niedersachsen? Gibt es eine vierwöchige Wartezeit oder nicht?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen; im TV-N kann ich explizit dazu nichts herauslesen...
MFG


