TVAöD § 16 und § 16a
#1

Hallo zusammen,

jetzt habe ich nochmal eine Frage zur Übernahme nach der Ausbildung.

Irgendwie ist das in den §§ schwammig formuliert.

Gibt es eine konkrete Aussage? Wird man nach der Ausbildung für 12 Monate befristet übernommen oder ist alles offen?

Kann mir jemand etwas die Unsicherheit nehmen?

Cartus
Zitieren
#2

Es ist alles offen. Der § 16a TVAöD hat mehrere Voraussetzungen: Nur wenn diese vorliegen besteht ein Anspruch auf Übernahme:
Entsprechender Bedarf, keine entgegenstehenden Gründe und verfügbare Dauerstelle. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen kann eine normale befristete Übernahme außerhalb des § 16a TVAöD erfolgen.

Am besten mal bei der JAV, dem PR und/oder der Ausbildungsleitung erkundigen wie die Praxis bei euch ist.
Zitieren
#3

Zu beachten ist noch, dass der §16a TVAöD zwischendurch immer mal wieder außer Kraft tritt, wenn das entsprechende Datum erreicht wird (aktuell 31.12.2022) und dann erst mit der kommenden Tarifeinigung wieder in Kraft gesetzt wird (bzw. in Zukunft vielleicht auch irgendwann nicht mehr).
Zitieren
#4

Das heißt, der Normalfall nach der Ausbildung ist eine befristete Übernahme?
Wie groß ist denn die Chance unbefristet übernommen zu werden? Es heißt
doch immer Fachkräftemangel.

Oder andersherum, wie groß ist die "Gefahr" nach bestandener Prüfung nicht übernommen
zu werden?

Cartus
Zitieren
#5

Je besser das Abschlussergebnis, desto geringer die "Gefahr" nicht oder nicht unbefristet übernommen zu werden (Stichwort Bestenauslese)!

Eine allgemeingültig Einschätzung hierzu ist logischerweise unmöglich! Es ist schlicht bei jeder Behörde anders!
Die eine bildet nach Bedarf aus und übernimmt jeden, der bestanden hat, die nächste übernimmt nur die besten Absolventen...

Gibt es denn keine Möglichkeit mal bei vorherigen, bereits fertigen Jahrgängen zu fragen wie es bisher mit der Übernahme war?

Bei uns wird idR jeder übernommen, einen Festvertrag gab es bis vor ein paar Jahren jedoch meist nur wenn mindestens mit "gut" bestanden wurde...
Zitieren
#6

Die Übernahmechancen hängen vom aktuellen Bedarf des Arbeitgebers ab (fragen hilft). Wir z. B. bilden ohne Bedarf "aus Prinzip" aus und übernehmen auf Wunsch für ein paar Monate Übergangszeit befristet als Springer oder für Sonderaufgaben.

Allerdings gibt es hier so viele freie Stellen, dass jeder im Umkreis von 30 km einen passenden Arbeitsplatz finden sollte. Von unserem Nachwuchs weiß ich auch, dass große Behörden bereits in der Verwaltungsschule Werbung betreiben und praktisch jeden einstellen, der sich mit einem vernünftigen Abschluss bewirbt.
Zitieren
#7

Guten Morgen,

danke für die Info, die beruhigt etwas.

"Allerdings gibt es hier so viele freie Stellen," wo ist das? Ich befinde mich im Raum Stuttgart.

cartus
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vergütung TVAöD
- Verhältnis TVAöD zu TVSöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers