TV-V und KEIN ÖD?
#1

Hallo Zusammen,

ich bin vor kurzem aus der Privatwirtschaft zu einem Stadtwerk gewechselt und bin mir nach einem Gespräch mit einem Freund nicht mehr sicher, ob ich jetzt Angestellter im Öffentlichen Dienst bin oder nicht.

Die Bezahlung erfolgt nach Tarifvertrag TV-V
Arbeitgeber zahlt VBL für mich ein, hieran muss ich mich zwangsweise beteiligen.

Ich bin bisher fest davon ausgegangen, dass mein Arbeitgeber dem ÖD angehört. Folgendes lässt mich Zweifeln:

Arbeitgeber (Stadtwerk) ist eine GmbH
Ein Online Wirtschaftslexikon sagt, dass privatrechtliche Firmierungen (AG, GmbH, etc.) per Definition KEIN ÖD sein können
Alten Online Artikel einer Gewerkschaft zur "Autobahn GmbH" gefunden, in der die Rede davon ist, dass die Arbeitnehmer nach Gründung dieser GmbH aus dem ÖD ausscheiden.

Mein Problem ist, dass ich meinen Versicherungen bereits mitgeteilt hab, dass ich nun im ÖD beschaftigt bin. Hier habe ich günstigere Tarife bekommen. Sollte ich mich geirrt haben, müsste ich das schnellstmöglichst klarstellen.

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Grüße
Michael
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#2

Eine GmbH gehört nicht zum öffentlichen Dienst. Wie die Versicherung öffentlicher Dienst definiert wäre in den entsprechenden Versicherungsbedingungen nachzuschauen.
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#3

Dem Begriff des "öffentlichen Dienstes" unterfallen lediglich juristische Personen des öffentlichen Rechts, also Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts und damit nicht juristische Personen des Privatrechts, wie z. B. eine GmbH.

Wie bereits empfohlen wurde, sollten daher die Versicherungsbedingungen durchgesehen werden, ob in diesen für besondere Konditionen auf diesen ("formalen") Begriff abgestellt wird oder auch z. B. (100%ige oder mehrheitliche) Tochter-Gesellschaften (z. B. eine GmbH) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (wie Kommunen als Gebietskörperschaften) darunter fallen (insbesondere, wenn dort tarifliche Regelungen des öffentlichen Dienstes zur Anwendnung kommen durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf selbige).

Sofern sich dies nicht (eindeutig) aus den Versicherungsbedingungen ergibt, wäre ggf. eine Kontaktaufnahme mit dem Versicherer zwecks Klarstellung in Erwägung zu ziehen.
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#4

Bei unseren Stadtwerken (auch eine GmbH) arbeiten sogar Beamte. Und es wird vermutlich niemand in Frage stellen, dass diese zum öffentlichen Dienst gehören :-)
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#5

Aber der Dienstherr der Beamten ist nicht die GmbH sondern vermutlich die Kommune.
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#6

Ich werde in der kommenden Woche mal in der Personalabteilung anfragen. Habe schon Kollegen gefragt, die sagen, klar sind wir ÖD. Am ersten Tag musste ich bei der Personalabtwilung Belehrungen unterschreiben, mit irgendwelchen Sachen, die ich nicht tun darf (Jmd. Bei einem Gefängnisausbruch helfen, etc.) und die Sachbearbeiterin meinte zu mir, ist ne Besonderheit im ÖD.
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#7

Wie soll die Personalabteilung wissen was die Versicherung regelt?
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#8

(01.01.2022, 17:43)Gast schrieb:  Aber der Dienstherr der Beamten ist nicht die GmbH sondern vermutlich die Kommune.

Ja, das stimmt
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#9

Die Personalabteilung braucht nicht wissen, was die Versicherung regelt. Die sollen mir nur die Aussage geben, ob ich als Angestellter im ÖD gelte oder nicht.
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#10

Es gibt aber keine allgemeine solche Unterteilung. Die Unterteilung ergibt sich aus Vorgaben der statistischen Erfassung, Versicherungsbedingungen bzw. einzelner Regelungen die aber den Begriff öffentlicher Dienst micht Verwenden (z.B. Art 33 GG)
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#11

Also... ich habe nachgeschaut. Die Unterlagen meiner Hausratversicherung sagen: "der Sondertarif kann nur gewährt werden, solange der Versicherungsnehmer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist". Der Begriff ÖD wird nicht weiter definiert / spezifiziert.
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