TV-L S Eingruppierung als Sozialarbeiter
#1

Hallo zusammenSmile

ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn sich jemand in diesem Eingruppierungsurwald auskennt. Ich bin Sozialarbeiterin mit Masterabschluss, Berufseinsteigerin und mir wurde nun bei einer Stelle im Gruppendienst eine Bezahlung TV-L S 8b angeboten. Mir kommt das etwas wenig vor.

Könnte mir jemand sagen, welche Stufen welcher Tätigkeit als Sozialarbeiter / Sozialpädagogen im TV-L S zugeordnet werden. (Dachte eig. ab 9 bis 13?)

Vielen lieben Dank!
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#2

Da müssen Sie in die Entgeltordnung zum TV-L schauen.

Siehe hier, TV-L Anlage A: https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
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#3

Was wäre denn die genaue Qualifikation?

S8b wäre im TV-L
"Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung."

"Entgeltgruppe S 11b
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
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#4

(25.09.2023, 18:38)Gast schrieb:  Was wäre denn die genaue Qualifikation?

S8b wäre im TV-L
"Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung."

"Entgeltgruppe S 11b
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Vielen lieben Dank für die Antwort! Es läge ein Bachelor of Arts Soziale Arbeit und Master of Arts Soziale Arbeit vor.  Ich sehe als textlichen Unterschied zwischen S8b und S11b vorallem "mit jeweils entsprechender Tätigkeit". Weißt du was das bedeuten könnte?
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#5

(25.09.2023, 18:37)Gast schrieb:  Da müssen Sie in die Entgeltordnung zum TV-L schauen.

Siehe hier, TV-L Anlage A: https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
Vielen vielen Dank!
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#6

Bezahlt wirst du nach deiner auszuübenden Tätigkeit und nicht nach deinen Abschlüssen. Da deine Stelle mit TV-L S8 bewertet wird, gehe ich davon aus, dass sie eher einer Stelle für ausgebildete Erzieherinnen entspricht.

Sozialarbeiterstellen auf Bachelorniveau werden für gewöhnlich mit TV-L S11-S12 vergütet. Leitungspositionen (Masterniveau) entsprechend höher.
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#7

Der Unterschied zwischen der S8b und S11b im Abschnitt "Sozialarbeiter/Sozialpädagogen,..." ist "mit staatlicher Anerkennung" [S11b und mehr] und ohne die entsprechende Qualifikation bzw. staatlichen Anerkennung S8b.

Daneben muss man schauen ob der Arbeitgeber den TV-L komplett anwendet oder ggf. nur Vereinbart ein Gehalt in der Höhe S8b zu zahlen.
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#8

Siehe auch : https://www.kommunalforum.de/s_8_tvoed_sue.php
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