08.03.2023, 10:44
Liebe Forenteilnehmer,
derzeit befinde ich mich in E11 Stufe 4.
Da ich noch ein Masterstudium absolviere, habe ich mit dem Abschluss Anspruch auf die E12, würde allerdings Stufe 3 zugeordnet, was Einbußen beim Gehalt nach sich zieht.
Nun meine Frage:
Ist die Angabe meines Masterabschlusses zwingend an die sofortige Höhergruppierung gebunden oder kann ich damit auch warten, bis ich die Stufe 5 erreicht habe?
Mit dem Masterabschluss erweitert sich mein Verantwortungsbereich und auch der Umfang meiner Befugnisse.
Vielen Dank für die Hilfe.
derzeit befinde ich mich in E11 Stufe 4.
Da ich noch ein Masterstudium absolviere, habe ich mit dem Abschluss Anspruch auf die E12, würde allerdings Stufe 3 zugeordnet, was Einbußen beim Gehalt nach sich zieht.
Nun meine Frage:
Ist die Angabe meines Masterabschlusses zwingend an die sofortige Höhergruppierung gebunden oder kann ich damit auch warten, bis ich die Stufe 5 erreicht habe?
Mit dem Masterabschluss erweitert sich mein Verantwortungsbereich und auch der Umfang meiner Befugnisse.
Vielen Dank für die Hilfe.