14.06.2023, 08:14
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer zB. bei Arbeitgeber A (TVöD) bis zum 31.03.2023 beschäftigt war,
dann vom 01.04.2023 bis 31.05.2023 bei Arbeitgeber B (TVöD)
und ab 01.06.2023 bei Arbeitgeber C (TVöD),
welcher Arbeitgeber ist dann ggf. in welcher Höhe für die Auszahlung des Inflationsausgleichs im Juni 2023 zuständig?
Viele Grüße
wenn ein Arbeitnehmer zB. bei Arbeitgeber A (TVöD) bis zum 31.03.2023 beschäftigt war,
dann vom 01.04.2023 bis 31.05.2023 bei Arbeitgeber B (TVöD)
und ab 01.06.2023 bei Arbeitgeber C (TVöD),
welcher Arbeitgeber ist dann ggf. in welcher Höhe für die Auszahlung des Inflationsausgleichs im Juni 2023 zuständig?
Viele Grüße