TV Inflationsausgleich - Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer zB. bei Arbeitgeber A (TVöD) bis zum 31.03.2023 beschäftigt war,
dann vom 01.04.2023 bis 31.05.2023 bei Arbeitgeber B (TVöD)
und ab 01.06.2023 bei Arbeitgeber C (TVöD),
welcher Arbeitgeber ist dann ggf. in welcher Höhe für die Auszahlung des Inflationsausgleichs im Juni 2023 zuständig?
Viele Grüße
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#2

Arbeitgeber B. Höhe hängt davon ab ob Vollzeit oder Teilzeit. Ansonsten voller Anspruch.

Arbeitgeber C dann für die monatlichen Zahlungen ab Juli 23-Februar 24.
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#3

Ihr Lieben,

könnt ihr mir den genauen Paragraphen nennen, der besagt, dass der „alte“ Arbeitgeber zuständig für die Auszahlung ist und nicht der neue Arbeitgeber, bei dem man ab dem 01.06. angestellt ist? Ich danke euch!
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#4

§ 2 Abs 1 TV Inflationsausgleich.
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#5

Siehe https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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