TV-Fleischbeschau dem TVöD gleichgestellt?
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist der >Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen vom 1. April 1969< und diesen ergänzende oder ändernde Tarifverträge gleichzustellen dem TVöD?
Es geht geht um das berücksichtigungsfähige Zeitverhältnis bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 24 LBeamtVG Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Der TVöD ist nach meinen Verständnis nicht der Maßstab für die Anerkennung. Einer der Bedingungen nach § 16 LBeamtVG Rheinland-Pfalz ist ein "privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn" das kann m.E. nach sowohl im TVöD als auch im TV-Fleischbeschau sein. Eber es sind halt auch die weiteren Voraussetzungen zu beachten.
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