Gestern, 11:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der >Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen vom 1. April 1969< und diesen ergänzende oder ändernde Tarifverträge gleichzustellen dem TVöD?
Es geht geht um das berücksichtigungsfähige Zeitverhältnis bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 24 LBeamtVG Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ist der >Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen vom 1. April 1969< und diesen ergänzende oder ändernde Tarifverträge gleichzustellen dem TVöD?
Es geht geht um das berücksichtigungsfähige Zeitverhältnis bei der Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 24 LBeamtVG Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen


