TVöD zu TV-V
#1

Kann man als Kommune, die nach dem TVöD zahlt, zum TV-V wechseln? Kennt sich da jemand aus ??

Danke im voraus
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#2

Wer fragt? Der Arbeitgeber oder irgendwelche Beschäftigten. Nur wenn der Arbeitgeber es anstrebt kann man weiter schauen. Sonst kann man es gleich vergessen.

Tariflich befindet man sich als Kommune nicht im Anwendungsbereich des TV-V.
Denkbar ist ggf. die Aufgaben die grundsätzlich unter TV-V fallen könnten in eine Privatrechtliche organisierte Gesellschaft auszulagern. Dann wäre für den Bereich die Anwendung TV-V gegeben.

Für die Kommune als ganzes gilt:
Wenn man aus dem Arbeitgeberverband austritt und kommunal- und haushaltrechtlich keine Barrieren bestehen. Im Regelfall dürften sich die verantwortlichen Personen strafbar machen die eine solche Bezahlung beschließen. Bei kluger Ausgestaltung mag es in einzelnen Bundesländern gehen. Man muss also zuerst prüfen ob solche Bezahlungen in dem Bundesland gegen kommunalrechtliche Vorgaben verstoßen. Dann wäre weiter zu prüfen ob dies mit Haushaltsrecht vereinbar ist (meist wird sich diese Bezahlung nicht begründen lassen).
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