TVöD Pflege: Inflationsausgleichszahlung trotz Kündigung?
#1

Ich habe zum 30.06.2023 gekündigt, steht mir trotzdem die einmal Zahlung von 1250 Euro für den Monat Juni
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#2

Soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, hat eine Kündigung zum 30.6.23 keinen Einfluss auf den Anspruch der Einmalzahlung im Juni 23.
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